Förderkatalog
Übersicht der gemeindeeigenen Förderungen
Baukostenzuschuss - Wohnhausbau
Die Gemeinde fördert einmalig: € 872.-
Erfordernisse: Erteilung der Benützungsbewilligung
Keine Förderung für Eigentums-, Miet- und Mietkaufwohnungen
Antragstellung beim Gemeindeamt
Grundsteuerbefreiung nach Bezug eines Wohnhauses
Befreiung von der Grundsteuer auf 20 Jahre (zwischen 60 u. 90%)
Erfordernisse: Wohnnutzfläche max. 150 m²
Antragstellung beim Gemeindeamt
Wasserbezug
Während der Bauphase ist der Wasserbezug kostenlos
Solaranlagen und Photovoltaik
Die Gemeinde fördert max. € 363.- pro Anlage bzw. € 50.- pro m²
Antragstellung im Gemeindeamt mittels Formular der Landesförderung
(Ansprechpartner: Energieagentur Obersteiermark – Tel.: 03577/26664)
Moderne Holzheizungen und Erdwärmeanlagen
(Pelletskaminöfen,Stückholzheizungen,Pelletszentralheizungsanlagen, Hackschnitzelzentralheizungsanlagen)
Pro Anlage € 363.-
Antragstellung im Gemeindeamt mittels Formular der Landesförderung
(Entfernung der alten Heizanlage erforderlich)
(Ansprechpartner: Energieagentur Obersteiermark – Tel.: 03577/26664)
Projektwoche (z.B. Sport- bzw. Wienwoche, etc.)
Pro Schuljahr € 30.-
Antragstellung beim Gemeindeamt durch Teilnahmebestätigung
Schulschikurse
Pro Schuljahr € 40,00
Antragstellung beim Gemeindeamt durch Teilnahmebestätigung
Ehrenschutz für Maturabälle
Pro Ball für MaturantenInnen aus der Gemeinde € 30.-
Antragstellung beim Gemeindeamt
Kleinkläranlagen
Pro Anlage € 600.-
Antragstellung beim Gemeindeamt durch Vorlage der Rechnungen (Voraussetzung Gewährung einer Landesförderung)
Privater Musikschulunterricht
Pro Schüler und Schuljahr € 40.- (€ 70.- für Mitglieder der Musikkapelle) bis zum vollendetem 18. Lebensjahr
Antragstellung beim Gemeindeamt nach Bestätigung des Musikschullehres
Tierzuchtförderung
Richtsätze gemäß Tierzuchtausschuss nach Vorlage der Unterlagen am Gemeindeamt
Übernahme der Kosten für den Tierseuchenkassenbeitrag,
der Tierkadaververwertung und Schlachtabfallentsorgung zur Gänze.
Gratulationen durch den Gemeindevorstand
Ein Gutschein für Geburtstagsehrungen ab dem 70. Geburtstag – alle 5 Jahre - ab dem 90. Geburtstag jährlich
Ein Gutschein für Geburten plus eine Sparbucheinlage
