St. Lorenzen bei Knittelfeld

Förderkatalog

Übersicht der gemeindeeigenen Förderungen

Baukostenzuschuss - Wohnhausbau  
Die Gemeinde fördert einmalig: € 872.-

Erfordernisse: Erteilung der Benützungsbewilligung
                       
Keine Förderung für Eigentums-, Miet- und Mietkaufwohnungen
Antragstellung beim Gemeindeamt

Grundsteuerbefreiung nach Bezug eines Wohnhauses
Befreiung von der Grundsteuer auf 20 Jahre (zwischen 60 u. 90%)

Erfordernisse: Wohnnutzfläche max. 150 m²
Antragstellung beim Gemeindeamt

Wasserbezug  
Während der Bauphase ist der Wasserbezug kostenlos

Solaranlagen und Photovoltaik
Die Gemeinde fördert max. € 363.- pro Anlage bzw. € 50.- pro m²

Antragstellung im Gemeindeamt mittels Formular der Landesförderung
(Ansprechpartner:  Energieagentur Obersteiermark – Tel.: 03577/26664)

Moderne Holzheizungen und Erdwärmeanlagen
(Pelletskaminöfen,Stückholzheizungen,Pelletszentralheizungsanlagen, Hackschnitzelzentralheizungsanlagen)

Pro Anlage € 363.-

Antragstellung im Gemeindeamt mittels Formular der Landesförderung
(Entfernung der alten Heizanlage erforderlich)
(Ansprechpartner:  Energieagentur Obersteiermark – Tel.: 03577/26664)

Projektwoche (z.B. Sport- bzw. Wienwoche, etc.)
Pro Schuljahr   € 30.-

Antragstellung beim Gemeindeamt durch Teilnahmebestätigung

Schulschikurse     
Pro Schuljahr   € 40,00

Antragstellung beim Gemeindeamt durch Teilnahmebestätigung

Ehrenschutz für Maturabälle
Pro Ball für MaturantenInnen aus der Gemeinde € 30.-

Antragstellung beim Gemeindeamt

Kleinkläranlagen
Pro Anlage € 600.-

Antragstellung beim Gemeindeamt durch Vorlage der Rechnungen (Voraussetzung Gewährung einer Landesförderung)

Privater Musikschulunterricht
Pro Schüler und Schuljahr  € 40.- (€ 70.- für Mitglieder der Musikkapelle) bis zum vollendetem 18. Lebensjahr

Antragstellung beim Gemeindeamt nach Bestätigung des Musikschullehres

Tierzuchtförderung
Richtsätze gemäß Tierzuchtausschuss nach Vorlage der Unterlagen am Gemeindeamt
Übernahme der Kosten für den Tierseuchenkassenbeitrag,
der Tierkadaververwertung und Schlachtabfallentsorgung zur Gänze.

Gratulationen durch den Gemeindevorstand
Ein Gutschein für Geburtstagsehrungen ab dem 70. Geburtstag – alle 5 Jahre - ab dem 90. Geburtstag jährlich

Ein Gutschein für Geburten plus eine Sparbucheinlage